Alltagshilfe & Betreuung in Troisdorf & Bonn

Fürsorge, die sich wie Familie anfühlt

Haushaltshilfe, Betreuung, Verhinderungspflege und Alltagsunterstützung in Troisdorf, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis — für Seniorinnen und Senioren, nach Krankheit oder Operation und rund um Schwangerschaft und Geburt.

Betreuungskraft im Gespräch mit einer Seniorin bei einer Tasse Tee

Anerkannt nach AnFöVO NRW
Fachliche Begleitung durch examinierte Pflegefachkraft
Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Persönlich seit Gründung in Troisdorf

Unsere Leistungen im Überblick

Haushaltshilfe

Vom Staubwischen bis zum Wäschewaschen: Ihr Zuhause bleibt Zuhause.

Reinigung, Wäsche, Ordnung im Alltag.

Betreuung

Gemeinsame Zeit, ein offenes Ohr, liebevolle Begleitung im Alltag.

Zeit, Zuwendung, ein offenes Ohr.

Alltagshilfe

Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge: wir begleiten Sie.

Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge.

Verhinderungspflege & Verordnung

Verhinderungspflege für pflegende Angehörige, Haushaltshilfe nach Krankheit oder Operation und rund um Schwangerschaft und Geburt – auch ohne Pflegegrad.

Bei Verhinderung, Krankheit oder Schwangerschaft.

So funktioniert’s

1

Kennenlernen

Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.

2

Individueller Plan

Wir stimmen die Unterstützung genau auf Ihren Bedarf ab.

3

Start der Betreuung

Meist innerhalb weniger Tage sind wir für Sie da.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse — auch ohne Pflegegrad

Nicht jede Unterstützung im Haushalt hat mit Pflege zu tun. Für zwei Lebenslagen sieht das Gesetz einen eigenen Anspruch gegenüber der Krankenkasse vor – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Schwangerschaft & Entbindung (§24h SGB V)

Wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Zwei Punkte, die viele nicht wissen: Es muss kein Kind im Haushalt leben – der Anspruch gilt also auch beim ersten Kind. Und eine Zuzahlung fällt nicht an.

Krankheit & Krankenhaus (§38 SGB V)

Nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit – wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können. In der Regel bis zu vier Wochen; lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich. Hier fällt die gesetzliche Zuzahlung an: zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Tag.

So kommen Sie dran. Beide Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse – mit einer ärztlichen Bescheinigung und dem Antragsformular Ihrer Kasse. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und klären vorher mit Ihnen, welchen Betrag Ihre Kasse übernimmt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Finanzierung.

Kostenloses Erstgespräch

„Meine Oma in besten Händen! Lieben Dank an die Fürsorglichen, euer Name ist Programm! Mit wirklich viel Engagement und enormer Empathie unterstützt das Team nun seit einiger Zeit meine Großmutter. Wir sind sehr glücklich, dass wir euch gefunden haben!“
— Michael Z., Google-Rezension

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Alltagshilfe und Betreuung?

Alltagshilfe und Betreuung gehören bei uns zusammen: Wir übernehmen Haushalt, Einkäufe und Begleitung ebenso wie Gesellschaft, Gespräche und Zeit für die schönen Dinge im Alltag – alles aus einer Hand.

Bieten Sie auch Haushaltshilfe an?

Ja. Haushaltshilfe ist einer unserer Kernbereiche – von der Reinigung über Wäsche bis zum Kochen. Als anerkannter AnFöVO-Anbieter rechnen wir dabei mit den Pflegekassen ab.

In welchen Städten sind Sie als Alltagshilfe tätig?

Wir sind in Troisdorf und Bonn mit eigenem Personal vor Ort sowie im gesamten Rhein-Sieg-Kreis tätig.

Übernehmen Sie auch Verhinderungspflege oder Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung?

Ja. Neben der klassischen Alltagshilfe übernehmen wir auch Verhinderungspflege (§39 SGB XI), wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, sowie Haushaltshilfe über die Krankenkasse – bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder nach einer Operation (§38 SGB V) und bei Schwangerschaft oder Entbindung (§24h SGB V). Für die beiden Krankenkassen-Leistungen brauchen Sie keinen Pflegegrad. Details zu allen Wegen finden Sie auf unserer Finanzierungsseite.

Bekomme ich in der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe bezahlt?

Häufig ja. Nach §24h SGB V zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe, wenn Sie wegen der Schwangerschaft oder nach der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Ein Kind muss dafür nicht im Haushalt leben, und eine Zuzahlung fällt nicht an. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung und den Antrag Ihrer Krankenkasse – beim Ausfüllen helfen wir Ihnen.