Alltagshilfe & Betreuung — individuell für Troisdorf, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis

Unsere Betreuungsdienstleistungen reichen von der Haushaltshilfe über die Einkaufshilfe bis zur Alltagsbegleitung — individuell abgestimmt, stundenweise oder regelmäßig. Als amtlich anerkannter Alltagshilfe-Anbieter nach der AnFöVO NRW rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab.

Unsere Leistungen im Überblick

Haushaltsunterstützung

Reinigung der Wohnung · Wäsche waschen & bügeln · Mahlzeiten vorbereiten & kochen

Einkauf & Besorgungen

Einkäufe erledigen · Apothekengänge · alltägliche Besorgungen

Begleitung & Termine

Arztbesuche · Behördentermine · Spaziergänge

Alltagsbegleitung

Gesellschaft, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten

Finanzierbar über die Pflegekasse — z. B. den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Details auf der Seite „Finanzierung“.

Haushaltshilfe und Hauswirtschaftsdienst

Ob regelmäßige Reinigung, Wäsche oder das Zubereiten von Mahlzeiten — unsere Haushaltshilfe übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung im Privathaushalt. Viele Menschen suchen zunächst nach einer Putzhilfe und merken dann, dass sie eigentlich etwas anderes brauchen: jemanden, der regelmäßig kommt, mitdenkt und auch mal den Einkauf mitbringt.

Einkaufshilfe und Besorgungen

Unsere Einkaufshilfe — ob Sie es Einkaufshilfe, Besorgungsservice oder Besorgungsdienst nennen — erledigt den Wocheneinkauf, holt Rezepte und Medikamente aus der Apotheke und übernimmt alltägliche Besorgungen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch beim Einkauf, statt ihn allein zu übernehmen — für viele ältere Menschen ist genau dieser Weg nach draußen ein wichtiger Teil des Tages.

Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung

Als Alltagsbegleiter und Alltagshelfer sind wir für die Dinge da, die keine Pflege sind, aber den Tag ausmachen: Gesellschaft leisten, gemeinsam spazieren gehen, Gespräche führen, zusammen kochen. Ob Sie es Seniorenbetreuung, Seniorenhilfe oder Seniorenservice nennen — gemeint ist meist dasselbe: Unterstützung im Alltag, die keine medizinische Pflege ist und die Selbstständigkeit erhält, statt sie zu ersetzen.

Begleitung zu Terminen

Wir begleiten Sie zu Arztterminen, Behördengängen und Therapien — von der Wohnungstür bis zurück nach Hause. Gerade wenn Wege beschwerlich werden oder Termine allein schwer zu bewältigen sind, nimmt das spürbar Druck aus dem Alltag.

Entlastung für pflegende Angehörige

Viele Anfragen erreichen uns nicht von den Betroffenen selbst, sondern von Angehörigen, die zwischen Beruf, eigener Familie und Betreuung aufgerieben werden. Als amtlich anerkannter Betreuungsdienst schaffen wir genau hier Luft: verlässliche Stunden, in denen jemand anderes da ist. Dafür steht Ihnen auch die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) zur Verfügung — sie springt ein, wenn Sie als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger selbst vorübergehend verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Krankheit und nach dem Krankenhaus

Ein Teil unserer Arbeit hat mit Alter und Pflege nichts zu tun. Wer nach einer Operation nicht bücken darf, wer nach einem Kaiserschnitt Ruhe braucht oder wem in der Schwangerschaft Schonung verordnet wurde, steht vor demselben Problem: Der Haushalt läuft weiter, die Kraft dafür fehlt.

Für genau diese Lagen kennt das Gesetz zwei eigene Ansprüche gegenüber der Krankenkasse – beide ohne Pflegegrad:

Schwangerschaft und Entbindung (§24h SGB V). Der Anspruch besteht, wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Es muss kein Kind im Haushalt leben, und eine Zuzahlung fällt nicht an.

Krankheit, Krankenhaus und Operation (§38 SGB V). In der Regel bis zu vier Wochen; lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich. Hier fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Wir übernehmen dabei dasselbe wie sonst auch: die Wohnung in Ordnung halten, Wäsche, Einkäufe, Mahlzeiten vorbereiten, Wege erledigen. Und was wir nicht übernehmen, bleibt ebenfalls gleich – Grund- und Behandlungspflege gehören nicht dazu, Säuglingspflege und Kinderbetreuung bieten wir nicht als eigenständige Leistung an.

Beantragt wird beides bei Ihrer Krankenkasse, mit einer ärztlichen Bescheinigung. Beim Ausfüllen helfen wir Ihnen, und wir klären vorab mit Ihnen, welchen Betrag Ihre Kasse übernimmt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Finanzierung.

Betreuung bei Demenz und psychischen Erkrankungen

Wir betreuen auch Menschen mit Demenz und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Was dabei zählt, ist weniger die Diagnose als der Alltag drumherum: verlässliche Abläufe, vertraute Gesichter, Geduld und die Bereitschaft, sich auf einen Menschen einzustellen statt auf ein Krankheitsbild.

Bei Demenz heißt das konkret: feste Zeiten, wiederkehrende Rituale, gemeinsame Aktivitäten, die aktivieren statt zu überfordern — und ein Blick darauf, dass der Haushalt weiterläuft, ohne dass jemand das Gefühl bekommt, entmündigt zu werden. Für Angehörige bedeutet es planbare Stunden, in denen sie durchatmen können.

Bei psychischen Erkrankungen geht es oft um Struktur im Tag: aufstehen, einkaufen, den Haushalt in Gang halten, Termine wahrnehmen — Dinge, die in belastenden Phasen schwer werden. Wir übernehmen sie nicht einfach, sondern begleiten dabei.

Wichtig zur Abgrenzung: Wir leisten Alltagsbegleitung und Betreuung — keine psychiatrische Pflege und keine Therapie. Medizinische und pflegerische Behandlung gehört in die Hände eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer Ärztin bzw. eines Arztes. Wo beides gebraucht wird, arbeiten wir problemlos parallel.

Für wen ist Alltagshilfe geeignet?

Für Seniorinnen und Senioren, die zu Hause wohnen bleiben möchten, für Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation, für Familien mit hoher Belastung und für alle, die im Haushalt oder im Alltag punktuell Unterstützung brauchen. Ein Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung — den brauchen Sie nur für die Abrechnung über die Pflegekasse.

Was wir bewusst nicht übernehmen

Wir sind ein anerkannter Alltagshilfe- und Betreuungsdienst, kein Pflegedienst. Körperpflege, Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung gehören nicht zu unseren Leistungen — dafür ist ein zugelassener Pflegedienst zuständig. Wenn beides gebraucht wird, arbeiten wir problemlos parallel zu einem Pflegedienst im selben Haushalt.

Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Was macht ein Alltagshelfer genau?

Ein Alltagshelfer unterstützt bei allem, was das Leben zu Hause ausmacht, ohne medizinische Pflege zu leisten: Haushalt, Wäsche, Einkäufe, Begleitung zu Terminen sowie Gesellschaft und Gespräche. Grund- und Behandlungspflege gehören ausdrücklich nicht dazu — die übernimmt ein zugelassener Pflegedienst.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Haushaltshilfe?

Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen — 131 € monatlich (Stand 2026). Da wir nach der AnFöVO NRW anerkannt sind, rechnen wir diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kann ich einzelne Leistungen auch stundenweise buchen?

Ja. Alle Leistungen sind stundenweise oder regelmäßig buchbar — vom einmaligen Einsatz bis zur festen wöchentlichen Unterstützung. Was Sie brauchen, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch.

Betreuen Sie auch Menschen mit Demenz?

Ja. Alltagsbegleitung und Betreuung bei Demenz gehören zu unseren Leistungen — mit festen Zeiten, vertrauten Gesichtern und Aktivitäten, die aktivieren statt zu überfordern. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann dafür genutzt werden. Psychiatrische Pflege und Therapie gehören ausdrücklich nicht dazu.

Betreuen Sie auch Menschen mit psychischen Erkrankungen?

Ja. Wir unterstützen bei Struktur und Alltagsbewältigung — Haushalt, Einkäufe, Termine, Gesellschaft. Wir leisten dabei Alltagsbegleitung und Betreuung, keine psychiatrische Pflege und keine Therapie; dafür sind ein zugelassener Pflegedienst bzw. eine ärztliche oder therapeutische Behandlung zuständig.

Was ist Alltagshilfe?

Alltagshilfe ist praktische Unterstützung im täglichen Leben – etwa bei Haushalt, Einkäufen, Begleitung zu Terminen oder Gesellschaft. Sie ersetzt keine medizinische Pflege, sondern ergänzt den Alltag und entlastet pflegende Angehörige.

Ist Alltagshilfe dasselbe wie Nachbarschaftshilfe?

Nein. Nachbarschaftshilfe wird von ehrenamtlich engagierten Privatpersonen geleistet, eine Alltagshilfe wie Die Fürsorglichen ist ein nach der AnFöVO NRW offiziell anerkannter, professioneller Anbieter mit geschultem Personal.

Was darf eine Alltagshilfe nicht übernehmen?

Alltagshilfe umfasst keine Grund- oder Behandlungspflege wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung – dafür ist ein zugelassener Pflegedienst zuständig. Wir konzentrieren uns bewusst auf Haushalt, Begleitung und Gesellschaft.

Übernehmen Sie auch Verhinderungspflege oder Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Ja. Neben der klassischen Alltagshilfe übernehmen wir Verhinderungspflege (§39 SGB XI), wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, sowie Haushaltshilfe über die Krankenkasse – bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder nach einer Operation (§38 SGB V) und bei Schwangerschaft oder Entbindung (§24h SGB V). Für die beiden Krankenkassen-Leistungen brauchen Sie keinen Pflegegrad. Details zu allen Wegen finden Sie auf unserer Finanzierungsseite.

Bekomme ich in der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe bezahlt?

Häufig ja. Nach §24h SGB V zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe, wenn Sie wegen der Schwangerschaft oder nach der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Ein Kind muss dafür nicht im Haushalt leben, und eine Zuzahlung fällt nicht an. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung und den Antrag Ihrer Krankenkasse – beim Ausfüllen helfen wir Ihnen.

Sie suchen eine Alltagshilfe oder Haushaltshilfe in Ihrer Nähe? Speziell für Ihre Region: Alltagshilfe Troisdorf und Alltagshilfe Bonn.