Entlastung für Familien mit pflegebedürftigem Kind

Wer ein pflegebedürftiges Kind versorgt, ist oft rund um die Uhr im Einsatz – neben Beruf, Geschwistern und Haushalt. Wir verschaffen Ihnen planbare Stunden für sich: Eine feste Betreuungskraft kommt zu Ihnen nach Hause, beschäftigt sich mit Ihrem Kind und hilft bei Bedarf im Haushalt. Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren mit Pflegegrad in Troisdorf, Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis. Als Angebot zur Unterstützung im Alltag ist es nach der AnFöVO NRW amtlich anerkannt – die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse.

Kostenloses Erstgespräch 0228 76386141

Was wir für Ihre Familie übernehmen

Betreuung Ihres Kindes zu Hause

Spielen, Vorlesen, Basteln, Gespräche, Bewegung im Garten – angepasst an Alter, Entwicklung und Tagesform Ihres Kindes. Wir sind da, während Sie einen Termin wahrnehmen, sich um Geschwister kümmern oder einfach durchatmen.

Entlastung im Haushalt

Wäsche, Aufräumen, leichte Haushaltsarbeiten und Einkäufe für den Haushalt – damit die freie Zeit nicht wieder im Haushalt verschwindet.

So läuft die Betreuung ab

  1. Kennenlernen bei Ihnen zu Hause – mit Ihnen und, altersgerecht, mit Ihrem Kind. Wir besprechen Gewohnheiten, Vorlieben und was Ihrem Kind wichtig ist.
  2. Feste Betreuungskraft – im Kinderbereich setzen wir nur Kräfte ein, die wir dafür gezielt ausgewählt und freigegeben haben.
  3. Klare Absprachen – ein Informations- und Notfallblatt hält alles Wichtige fest, und Sie sind während des Einsatzes erreichbar.
  4. Regelmäßige Rückmeldung – gerade am Anfang sprechen wir gemeinsam darüber, wie es läuft, und passen die Betreuung an.

Wie die Pflegekasse die Betreuung bezahlt

Für Kinder gelten dieselben Leistungen der Pflegeversicherung wie für Erwachsene – entscheidend ist allein der Pflegegrad, nicht das Alter.

  • Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
  • Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2 – gedacht genau für den Fall, dass Sie als Eltern eine Pause brauchen. Stundenweise genutzt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
  • Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI): ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der Pflegesachleistung, soweit kein Pflegedienst diesen Betrag nutzt.

Den Antrag stellen Sie als Sorgeberechtigte – die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir. Mehr dazu auf unserer Seite zur Finanzierung und im Ratgeber Verhinderungspflege für Eltern.

Sicherheit und Kinderschutz

Alle unsere Betreuungskräfte legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Für die Arbeit mit Kindern gelten verbindliche Verhaltensgrundsätze: keine privaten Kontakte, keine Fotos, keine Geheimnisse gegenüber den Eltern – und ein „Nein“ Ihres Kindes wird respektiert. Die Aufsicht übertragen Sie uns für die vereinbarten Einsatzzeiten schriftlich. Fachlich begleitet wird unser Team von einer examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin.

Was wir nicht übernehmen

Wir sind ein Alltagshilfe- und Betreuungsdienst, kein Pflegedienst und keine Kinderbetreuung im klassischen Sinn. Deshalb übernehmen wir bei Kindern nicht: Körperpflege, die Gabe von Medikamenten (auch keine Notfallmedikamente), Sondenernährung oder andere pflegerische Maßnahmen, Begleitung außer Haus, Schulbegleitung oder Integrationshilfe, Übernachtungen sowie die Betreuung akut erkrankter Kinder. Für Kinder unter sechs Jahren bieten wir keine Betreuung an. Brauchen Sie solche Leistungen, nennen wir Ihnen gern passende Stellen – etwa einen Kinderkrankenpflegedienst oder die Pflegeberatung.

Für Ihre Region: Wir sind in Troisdorf, Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis für Familien da. Welche Leistungen wir für Erwachsene anbieten, sehen Sie auf unserer Seite Leistungen.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter betreuen Sie Kinder?

Wir betreuen Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag. Für jüngere Kinder bieten wir keine Betreuung an, weil dort meist ein pflegerisch-medizinischer Bedarf im Vordergrund steht.

Zahlt die Pflegekasse die Betreuung meines Kindes?

Ja. Für Kinder gelten dieselben Leistungen wie für Erwachsene: der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 und gegebenenfalls der Umwandlungsanspruch. Entscheidend ist der Pflegegrad, nicht das Alter.

Können wir als Eltern Verhinderungspflege für unser Kind nutzen?

Ja. Verhinderungspflege ist für pflegende Angehörige gedacht – und Eltern sind pflegende Angehörige. Ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung (gemeinsam mit der Kurzzeitpflege), auch stundenweise. Bei weniger als acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Begleiten Sie mein Kind zur Schule, zum Arzt oder zur Therapie?

Nein. Die Betreuung findet ausschließlich bei Ihnen zu Hause statt, einschließlich Garten, Balkon oder Terrasse nach Absprache. Begleitungen außer Haus und Schulbegleitung gehören nicht zu unserem Angebot.

Wer betreut mein Kind?

Eine feste Betreuungskraft, die wir für den Kinderbereich ausgewählt und freigegeben haben und die ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt hat. Fällt sie aus, vertritt nur eine ebenfalls freigegebene Kraft – und Sie werden vorher informiert.

Wie lange dauert ein Einsatz?

In der Regel mindestens zwei Stunden, regelmäßig zu festen Zeiten oder nach Absprache. Viele Familien wählen einen festen Nachmittag pro Woche.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen

Wir kommen zum kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause – gern gemeinsam mit Ihrem Kind.

Kostenloses Erstgespräch WhatsApp schreiben

Lieber gleich anrufen?

0228 76386141

Mo–Fr 9–18 Uhr. Wenn wir gerade unterwegs sind, rufen wir meist innerhalb einer Stunde zurück.