Startseite › Ratgeber › Verhinderungspflege für Eltern

Verhinderungs­pflege für Eltern

Stand: Oktober 2026 · fachlich geprüft von unserer examinierten Pflegefachkraft

Eltern eines pflegebedürftigen Kindes sind rund um die Uhr gefordert. Was viele nicht wissen: Sie sind rechtlich pflegende Angehörige – und haben damit Anspruch auf dieselbe Entlastung wie jemand, der die eigene Mutter pflegt. Das wichtigste Instrument dafür ist die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI.

Was ist Verhinderungs­pflege?

Wenn Sie als pflegende Eltern verhindert sind – wegen eines Termins, einer Erkrankung, eines Urlaubs oder weil Sie schlicht eine Pause brauchen –, bezahlt die Pflegekasse eine Ersatzbetreuung für Ihr Kind. Seit Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €.

  • Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2.
  • Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen – der Anspruch besteht ab Anerkennung des Pflegegrads.
  • Möglich sind bis zu acht Wochen im Jahr.

Stundenweise nutzen – der praktischste Weg

Für die meisten Familien ist die stundenweise Verhinderungspflege am sinnvollsten: zum Beispiel ein fester Nachmittag pro Woche, an dem eine vertraute Betreuungskraft zu Ihnen nach Hause kommt. Dauert die Verhinderung weniger als acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt, und diese Tage zählen nicht auf die Höchstdauer von acht Wochen.

So beantragen Sie die Verhinderungs­pflege

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen: formlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse – idealerweise vor der ersten Nutzung.
  2. Ersatzbetreuung organisieren: zum Beispiel einen anerkannten Betreuungsdienst wie uns.
  3. Abrechnen: Rechnung bei der Pflegekasse einreichen oder den Anbieter direkt abrechnen lassen.
  4. Frist beachten: Seit 2026 müssen Belege bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.

Mehr Entlastung kombinieren

Zusätzlich zur Verhinderungspflege steht Ihrem Kind ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Als berufstätige Eltern können Sie außerdem das Pflegeunterstützungsgeld (bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung in einer akuten Situation), die Pflegezeit und die Familienpflegezeit nutzen. Kostenlose Pflegekurse nach §45 SGB XI stehen Eltern ebenfalls offen.

Was wir für Ihre Familie übernehmen

Wir betreuen Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren mit Pflegegrad bei Ihnen zu Hause – mit Spiel, Beschäftigung und Gesprächen – und helfen auf Wunsch im Haushalt. Pflegerische Maßnahmen, Medikamentengabe und Begleitungen außer Haus gehören nicht dazu. Alles Weitere lesen Sie auf unserer Seite Betreuung für Kinder mit Pflegegrad.

Häufige Fragen

Können Eltern Verhinderungspflege für ihr Kind beantragen?

Ja. Eltern sind pflegende Angehörige. Ab Pflegegrad 2 des Kindes steht das Budget von bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung.

Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege gekürzt?

Bei stundenweiser Verhinderungspflege von weniger als acht Stunden am Tag nicht. Bei ganztägiger Verhinderung wird das Pflegegeld für diese Tage zur Hälfte weitergezahlt.

Ab welchem Alter betreuen Sie Kinder?

Wir betreuen Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, ausschließlich bei Ihnen zu Hause.

Bis wann muss ich die Verhinderungspflege abrechnen?

Seit 2026 müssen Belege bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Gut zu wissen: Den Antrag stellen Sie als Sorgeberechtigte. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

Entlastung für Ihre Familie

Wir kommen zum kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause – gern gemeinsam mit Ihrem Kind.

Kostenloses Erstgespräch WhatsApp schreiben

Lieber gleich anrufen?

0228 76386141

Mo–Fr 9–18 Uhr. Wenn wir gerade unterwegs sind, rufen wir meist innerhalb einer Stunde zurück.