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Entlastungsbetrag beantragen: So nutzen Sie die 131 € im Monat
Stand: Oktober 2026 · fachlich geprüft von unserer examinierten Pflegefachkraft
Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI: bis zu 131 € im Monat (Stand 2026), also 1.572 € im Jahr. Trotzdem lassen viele Familien ihn verfallen – meist, weil unklar ist, wie man ihn überhaupt bekommt. Dabei ist es einfacher, als viele denken.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, für Kinder genauso wie für Erwachsene.
- Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für Leistungen anerkannter Anbieter erstattet – zum Beispiel für Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Betreuung.
- In NRW müssen Anbieter nach der AnFöVO anerkannt sein. Die Fürsorglichen sind ein solcher anerkannter Anbieter.
- Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden – danach verfallen sie.
Schritt für Schritt
- Pflegegrad prüfen: Liegt bereits ein Pflegegrad vor, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Einen gesonderten Antrag auf den Betrag selbst brauchen Sie in der Regel nicht. Ohne Pflegegrad stellen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse.
- Anerkannten Anbieter auswählen: Nur Leistungen anerkannter Angebote werden erstattet. Fragen Sie im Zweifel nach dem Anerkennungsbescheid.
- Abrechnung festlegen: Entweder Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein (Kostenerstattung), oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung – dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
- Leistung nutzen: Zum Beispiel zwei bis drei Stunden Haushaltshilfe pro Woche oder regelmäßige Begleitung zu Terminen.
- Restguthaben im Blick behalten: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel aus dem Vorjahr noch übrig ist – das Guthaben verfällt am 30. Juni.
Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?
Bei uns zum Beispiel Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Mahlzeiten), Einkaufshilfe und Besorgungen, Begleitung zu Arzt und Behörden sowie Alltagsbegleitung und Gesellschaft. Für Familien mit einem pflegebedürftigen Kind ab 6 Jahren auch Betreuung zu Hause. Wie viele Stunden der Betrag ergibt, hängt vom Stundensatz ab – das rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Ab Pflegegrad 2: noch mehr Budget
Wer Pflegegrad 2 oder höher hat, kann zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umwandeln (Umwandlungsanspruch) und die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Jahr nutzen. Zusammen ergibt das oft ein Vielfaches des Entlastungsbetrags. Alle Beträge im Überblick finden Sie auf unserer Seite Finanzierung.
Häufige Fragen
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
In der Regel nicht. Mit einem anerkannten Pflegegrad steht er Ihnen automatisch zu. Sie nutzen ihn, indem Sie Leistungen eines anerkannten Anbieters in Anspruch nehmen und die Rechnung erstatten lassen oder per Abtretungserklärung direkt abrechnen lassen.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er wird nur für Leistungen anerkannter Angebote erstattet, nicht bar ausgezahlt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie.
Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu.
Entlastungsbetrag nutzen – ohne Papierkram
Als anerkannter Anbieter rechnen wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Lernen Sie uns unverbindlich kennen.
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Mo–Fr 9–18 Uhr. Wenn wir gerade unterwegs sind, rufen wir meist innerhalb einer Stunde zurück.
